FRAKTIONS REGELWERK

§1 Allgemeine Pflichten

Fraktionsmitglieder repräsentieren ihre Organisation dauerhaft. Unangemessenes Verhalten schadet der gesamten Fraktion und wird sanktioniert.

§2 Bündnisse & Allianzen

Bündnisse zwischen staatlichen oder kriminellen Fraktionen müssen vorher angemeldet und genehmigt werden. Max. Anzahlen für gemeinsame Aktionen sind einzuhalten.

§3 Hinrichtungen (Bloodouts)

Ein Bloodout beendet die Fraktionszugehörigkeit eines Charakters endgültig. Hierfür wird ein triftiger Ingame-Grund sowie ein Antrag im Support benötigt.

§4 Beuteregelung & Lager

Das Entwenden von Inhalten aus dem Fraktionslager beim Verlassen oder im Streit (Looting/Scamming) ist strengstens untersagt.